
Markenkonflikt zwischen Ford und Ferrari
11.02.2011
Auch Ferrari muss sich den Gesetzen des Markenrechts beugen. Dieser Ansicht ist der amerikanische Automobilbauer Ford, der darauf besteht, dass Ferrari die Kennzeichnung „F150“ für das aktuelle Formel-1-Modell nicht mehr verwendet. In Maranello hatte man sich aus Anlass des 150.
Jahrestages der Unabhängigkeit Italiens dazu entschlossen, den Formel-1-Renner für die neue Saison mit dem Kürzel „F150“ zu versehen. Unter Verzicht auf markenrechtliche Recherchen wurde das Fahrzeug so getauft und jüngst der Öffentlichkeit vorgestellt.
Kurz darauf reichte das US-Unternehmen Ford beim US District Court in Detroit eine Klage ein mit dem Ziel, die Verwendung der Kennzeichnung „F150“ für Ferrari zu untersagen und einen Schadenersatz in Höhe von 100.000 USD zugesprochen zu bekommen.
Hintergrund ist hier das der US-amerikanische Autobauer seit 35 Jahren ein sehr erfolgreiches Ford-Pickup-Modell mit der gleichen Kennzeichnung „F150“ im Markt vertreibt. Argumentiert wird in der Klageschrift, dass Ferrari durch die Verwendung der identischen Kennzeichnung „F150“ Kennzeichenrechte verletzt und von der Entwicklung eines seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich eingeführten Markennamens profitiert.
Da auch Ford Erfolge in der Rennsportgeschichte vorzuweisen hat und sich hier auch als unmittelbarer Wettbewerber sieht, möchte man es nicht bei einem reinen Verbot für Ferrari belassen, sondern fordert darüber hinaus auch den genannten Schadenersatz.
Da man sich in Italien augenscheinlich erst nach Veröffentlichung des neuen Namens über die Brisanz der Lage bewusst wurde und die Risiken entsprechend hoch einschätzt, wurde am gestrigen Tag unmittelbar eine Presseerklärung herausgegeben, die besagt, dass man ab sofort in jedweder Ausgestaltung auf die Bezeichnung „F150“ verzichte und auch die eigens eingerichtete Domain „ferrariF150.com“ fallen ließe. Zukünftig wird der neue Formel-1-Bolide „Ferrari F150th Italia“ heißen.
Diese sich anbahnende markenrechtliche Auseinandersetzung ist ein neuerlicher Beleg dafür, dass die Auswahl eigenständiger Namen und auch zugehöriger Kennzeichnungen wohl überlegt sein sollte und man vor der publikumswirksamen Veröffentlichung von neuen Modellen in jedem Fall eine hinreichende, markenrechtliche Absicherung vornehmen muss.
Insbesondere in der Automobilbranche, in der es auch hinter den Kulissen teilweise „harte Wettbewerbe“ um einzelne Kennzeichnungen gibt, wird der Markt an neuen, verwendbaren Namen immer enger.
Die innomark GmbH hat als Spezialist für die Entwicklung neuer, zukunftsfähiger und konzeptgerechter Markennamen auch in dieser Branche viele nationale und internationale Unternehmen mit Erfolg beraten und zeichnet u.a. für Kennzeichnungen wie den Porsche Cayman verantwortlich.
(Thomas Schiefer als geschäftsführender Gesellschafter der innomark GmbH nimmt in unregelmäßigen Abständen zu aktuell in der Diskussion befindlichen Namensthemen Stellung.)
