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Ferrari TESTAROSSA – auch Marken haben ein Verfallsdatum

Nur wer eine Marke regelmäßig und nachweislich benutzt, kann sie auch dauerhaft für sich beanspruchen. Wie bei vielen Unternehmen, so gab es auch bei Ferrari die geläufige Praxis, Marken älterer Modelle bei den Markenämtern immer wieder zu verlängern und so zumindest deklaratorisch den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Dies geht in der Regel so lange gut, solange es keinen Kläger gibt, der die rechtserhaltende Benutzung einer Marke überprüft bzw. im Wege einer Auseinandersetzung hinterfragt.

Ein solcher Konflikt hat jüngst zu einem zumindest für Markenrechtsexperten nicht überraschenden Urteil vor dem Düsseldorfer Landgericht geführt. Die ursprüngliche Markenanmeldung von Ferrari dürfte nach dem vorliegenden Urteil gelöscht werden, sofern das Oberlandesgericht hier nicht anders entscheidet.

Der Nürnberger Spielzeugfabrikant Kurt Hesse hatte bereits in den Jahren 2013 und 2014 Markenrechte für den Namen TESTAROSSA in den Markenklassen 07, 08, 12, 18, 21 und 28 angemeldet. Nachdem Ferrari dagegen Einspruch erhoben hatte, beantragte Hesse seinerseits die Löschung der Ferrari Marke TESTAROSSA, da sie nicht rechtserhaltend benutzt werde. Diesem Antrag hat das Düsseldorfer Landgericht entsprochen und nun plant Hesse u.a. E-Bikes, Fahrräder und Rasierer unter dem Namen Testarossa herauszubringen. Entsprechend muss Ferrari der Löschung der deutschen und der internationalen Marke zustimmen und darf den Namen in diesen Klassen – vorbehaltlich einer anderslautenden OLG-Entscheidung – nicht mehr benutzen.

Das Düsseldorfer Urteil ist ein eindeutiges Signal für alle Markeninhaber und zeigt wie wichtig es ist, Marken im Sinne des Markengesetzes rechtserhaltend zu nutzen, auf den Produkten anzubringen und neben der Erneuerung des Markenschutzes auch sicherzustellen, dass in den adressierten Verkehrskreisen nicht nur eine Bekanntheit, sondern auch eine Verwendung der Marke nachweisbar ist.

So hat zum Beispiel Porsche in früheren Zeiten alle fünf Jahre ein Jubiläumsmodell seiner Baureihe 911 aufgelegt und den Namen 911 auch als Schriftzug auf der Heckklappe des Fahrzeugs angebracht, um hier sicher sein zu können, dass die rechtserhaltende Nutzung der Marke 911 durch Anbringung auf dem Fahrzeug gewährleistet ist. Der Schriftzug 911 fand sich ansonsten nicht auf den 911er Baureihen, die keine Sonderedition waren. Mittlerweile hat Porsche diese Praxis geändert und ist zu einer Anbringung des Produktnamens 911 auf fast allen 911er Modellen übergegangen.

 

Thomas Schiefer als geschäftsführender Gesellschafter der innomark GmbH nimmt in unregelmäßigen Abständen zu aktuell in der Diskussion befindlichen Markenthemen Stellung.

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